Samstag, April 20, 2024

Bekanntmachungen

Mitgliederversammlungen (derzeit keine)

Aktuelle Satzungsänderungen

Deich- und Hauptsielverband Südwestholstein – 5. Änderungssatzung mit Karte 1 – Übersichtskarte

Neufassung der Wasser- und Bodenverbandes Besdorfer Bach – Satzung mit Karte

Neufassung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Untere Buckener Au – Satzung mit Karte

Haushaltssatzungen 2024

Das Archiv der Haushaltssatzungen finden Sie hier.

Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Wittensee-Exbek aus 2022

In Abstimmung zwischen dem WBV Wittensee-Exbek und den Gemeinden im Verbandsgebiet erhielten 2022 alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer in den Ortslagen zusammen mit dem Bürgermeisterbrief folgende Information.

Ab 2022 gilt eine neue Regelung der Beiträge für den Wasser- und Bodenverband in den bislang pseudokorporativ veranlagten Ortslagen.

Die Gemeinden unterhalten zentrale Entwässerungssysteme für die Entsorgung des Oberflächenwassers. Darin wird das Niederschlagswasser der daran angeschlossenen privaten wie auch öffentlichen Hausgrundstücke, Park- und Straßenflächen und sonstigen Flächen aufgenommen und kontrolliert abgeleitet. Zu den Entwässerungssystemen gehören Regenwasserkanäle mit den erforderlichen Schächten, sowie Regenrückhalte- und Reinigungsbecken. Für die Errichtung und Unterhaltung dieser Einrichtungen erhebt die jeweilige Gemeinde aufgrund ihrer Abwassersatzung eine entsprechende Gebühr.

Das zentrale Entwässerungssystem der Gemeinde endet jeweils an den Übergabestellen, an denen das gesammelte Niederschlagswasser aus den gemeindlichen Systemen in ein natürliches Fließgewässer oder eine sonstige Anlage (z.B. Rohrleitung) übergeben wird. Die Unterhaltung dieser Fließgewässer oder sonstigen Anlagen obliegt dann dem Wasser- und Bodenverband, der seinerseits für die Unterhaltung der Gewässer Beiträge erhebt.

Der Wasser- und Bodenverband kommt dabei seinen Pflichten gemäß § 25 Landeswassergesetz (LWG) „Umfang der Unterhaltung“ und § 31 LWG „Umlage des Unterhaltungsaufwandes auf die Unterhaltungspflichtigen“ nach. Die räumliche Ausdehnung des Verbandsgebietes können Sie gerne in der Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbands anfordern.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Verbandsgebiet sind seit dessen Gründung Mitglied im Wasser- und Bodenverband. Bislang hat die Gemeinde den Beitrag für die Grundstücke im Innenbereich mit befreiender Wirkung für die Eigentümerinnen und Eigentümer übernommen. Zu einem Grundbeitrag pro Grundstückseigentümer wurde die Gemeinde bislang nicht herangezogen.

Die Mitglieder im Außenbereich hingegen wurden direkt durch den Wasser- und Bodenverband veranlagt. Dies bedeutet hinsichtlich der Beitragslast eine Ungleichbehandlung der im Innenbereich und Außenbereich liegenden Grundstücke. Da es vermehrte Rückfragen bezüglich der Satzungskonformität gegeben hat, soll diese Ungleichbehandlung ab 2022 beendet werden. Die zukünftige Veranlagung der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegenden Grundstücke bedeutet nicht, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer damit doppelt veranlagt werden. Mit der Einzelmitgliedschaft innerhalb geschlossener Ortslagen wird die Gemeinde um den zukünftig zu zahlenden Grundbeitrag, den Beitrag für die veranlagte Grundfläche und den Rohrleitungsbeitrag entlastet, die ab 2022 von allen Bürgerinnen und Bürgern zu entrichten sind. Diese von der Gemeinde als „freiwillige Leistung“ gezahlte Umlage wurde durch allgemeine Haushaltsmittel finanziert, die u.a. aus der von Ihnen gezahlten Grundsteuer stammen. Gleiches gilt für eine gegebenenfalls erforderliche Erhöhung des Beitrags.

Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Gettorfer-Lindauer-Au aus 2022

Aufgrund der Beschlüsse im Nachbarverband, dem WBV Wittensee-Exbek, haben die Gemeinde Holtsee und der WBV Gettorfer-Lindauer-Au beschlossen, die Einzelmitgliedschaft in der Ortslage umzusetzen. Zum 18.05.2022 haben somit alle Verbandsmitglieder in der Ortslage der Gemeinde Holtsee einen Beitragsbescheid erhalten.

Die Veranlagung in den übrigen Ortslagen bleibt bis auf weiteres davon unberührt.

Hintergrundinformationen finden Sie in den obigen Ausführungen zum WBV Wittensee-Exbek.